Änderung der 1. BImSchV zum 1.1.2022

Ab dem 1.1.2022 tritt eine Änderung der 1. BImSchV für kleine und mittlere Feuerungsanlagen in Kraft.Diese regelt u.a. die Höhen und Ableitbedingungen von Schornsteinen und Abgasanlagen über Dach, um die Belastung der Außenluft durch freigesetzten Feinstaub zu verringern. Mehr dazu lesen Sie hier

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